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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 A 2568/19   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 A 2568/19 (https://dejure.org/2020,28758)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.09.2020 - 4 A 2568/19 (https://dejure.org/2020,28758)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. September 2020 - 4 A 2568/19 (https://dejure.org/2020,28758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 3 K 18608/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 A 2568/19
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 A 2568/19
    vgl. zum Streitwert für ein solches BegehrenOVG NRW, Beschluss vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 96.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 665/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2020 - 4 A 2568/19
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10.10.2019 - 4 A 665/19 -, Urteilsabdruck, Seite 21 f. (insoweit nicht veröffentlicht).
  • VG Düsseldorf, 18.03.2024 - 3 K 786/23
    Das erkennende Gericht zieht für die auf den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle gerichtete Klage in Orientierung an dem Vorschlag unter Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit den dort genannten Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000,00 Euro als Grundlage der Wertfestsetzung heran, vgl. zu dieser Streitwertpraxis für den Betrieb einer Spielhalle: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. September 2020 - 4 A 2568/19 -, juris Rn. 6.

    Da Gegenstand der vorliegenden (Dritt-)Anfechtungsklage aber nur die Anfechtung glücksspielrechtlicher Spielhallenerlaubnisse ist, die der im Gebäudekomplex C.-straße N03 und N01 in N02 N. ansässigen Beigeladenen erteilt worden sind, und die Klägerin lediglich ihren in dem Verfahren 3 K 4664/22 verfolgten Verpflichtungsanspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle sichern möchte, hält das Gericht das Begehren der Klägerin je angefochtener Spielhallenerlaubnis mit der Hälfte des vorgenannten Betrages von 15.000,00 Euro für angemessen bewertet (7.500,00 Euro), vgl. zu dieser Streitwertpraxis: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. September 2020 - 4 A 2568/19 -, juris Rn. 8.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2022 - 4 A 1061/20

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17.11.2021 - 4 A 2626/19 -, juris, Rn. 5 f. und vom 25.9.2020 - 4 A 2568/19 -, juris, Rn. 5 ff., jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2022 - 4 A 897/20

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.9.2020 - 4 A 2568/19 -, juris, Rn. 5 ff., m. w. N.
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